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FAQ
Sie haben bis zu 10% des Wertes der gekauften Immobilie an Grunderwerbssteuer zu bezahlen, welche direkt an die spanische Regierung gezahlt wird. Die Gebühren von Notar und Grundbuchamt Gebühren sind ebenfalls vom Käufer zu begleichen. Diese variieren je nach Wert der erworbenen Immobilie.
Nein, vorausgesetzt Sie verfügen über eine gültige Vollmacht. Dann brauchen Sie nicht persönlich zum unterzeichnen vor Ort sein. Die Vollmacht kann auf Ihren Anwalt oder sonst jemanden Ihrer Wahl ausgestellt werden, der dann in ihrem Namen unterzeichnet. Ihr Anwalt wird Sie bei der Kommunikation zwischen Ihnen und dem Notar unterstüzen.
Wir raten Ihnen dazu einen Rechtsanwalt zu benennen der Sie während Ihres Kaufs vertritt. Es gibt viele Deutsch und Englisch sprechende Anwälte hier in Spanien welche sich auf Immobilienrecht spezialisiert haben. Er wird sie beim Kauf unterstüzen, für Sie den notwendigen Papierkram, wie z.B. beantragen der Steuernummer oder gar Aufenthaltsbewilligung erledigen und steht Ihnen mit allgemeiner Rechtsberatung zur Seite.
Natürlich, es ist jedoch wichtig, dass Sie einen Teil der Mittel für die Anzahlung eines Objektes zur Verfügung haben, um es reservieren zu können, wenn Sie das Richtige finden sollten. Was wir nicht möchten ist wie Sie Ihre Zeit zu vertun mit Besichtigungen und sich dann Ihr Taumhaus nicht kaufen zu können.
Die jährlichen Unterhaltungskosten eines Hauses in Spanien sind einiges niedriger als die in Deutschland: Einmal jährlich erhalten Sie eine Rechnung für die Gebühr der städtischen Müllabfuhr und eine weitere über die Grundsteuer(IBI). Strom und Wasserrechnungen werden monatlich bzw. alle zwei Monate abgebucht.
Keinesfalls, es gibt hier viele Deutsch sprechende Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc. in der Umgebung. Bei Casitas sprechen wir spanisch, deutsch und englisch und helfen Ihnen gerne bei Übersetzungen und sonstigen Anliegen.
Ja, dies möglich. Jedoch müssen Sie ein Projekt und Baupläne von einem Architekten erstellen lassen und diese dem Rathaus vorlegen um eine Baugenehmigung zu erhalten. Es gibt zwei Arten von Lizenzen; eine für Obra Menor (kleine Bauarbeiten), wofür Sie normalerweise kein Projekt vom Architekten benötigen und eine für Obra Mayor (Hauptbau), wofür Sie einen Architekt und ein Projekt benötigen. Wir bei Casitas werden Sie selbstverständlich bei Formalitäten unterstützen.
In der Regel geben die spanischen Banken Imigranten Darlehen bis zu 70% des Immobilienwertes. Die Zinsen sind zur Zeit niedriger als in Deutschland und variieren leicht von Bank zu Bank. Ein Casitas Vertreter wird Ihnen Fragen bezüglich Banken und Hypotheken gerne spezifischer beantworten. Wie in Deutschland stehen auch hier verschiedene Hypotheken zur Verfügung und werden den unterschiedlichen Gegebenheiten angepasst.
Wir bei Casitas unterstützen Sie selbstverständlich auch beim Verkauf ihres Eigentums. Hier besteht ein lukrativer Markt für Immobilien aus zweiter Hand. Kontaktieren Sie uns und wir tun unser Möglichstes um Ihre Immobilie schnellstmöglich zu verkaufen. Casitas erstellt Ihnen gerne eine Marktbewertung bevor Ihre Immobilie zum Verkauf ausgestellt wird. Zwecks Fragen zu Hypothekarkrediten wird Ihre Bank einen Vertreter vorbei schicken.
In der Tat haben wir bei Casitas eine Bauabteilung in Zusammenarbeit mit anderen Firmen und Architekten um ihr Projekt auf hohem Standard durchzuführen. Unsere Preise sind konkurrenzfähig. Wenn Sie an einem Neubau oder daran selbst ein Haus zu bauen interessiert sind, lassen Sie sich zu diesem Thema von einem Casitas Mitarbeiter beraten. Falls Sie noch kein Grundstück besitzen sind wir ihnen auch bei dieser Suche gerne behilflich.
Die Höhe der Mieteinnahmen hägen von der Immobilie welche Sie erwerben ab. Egal ob ein Apartment am Strand, eine Villa im Innland oder ein Stadthaus, alles ist gut zu vermieten in dieser Umgebung. Sprechen Sie mit einem Mitarbeiter darüber, wie hoch die Mieteinnahmen beim Objekt ihrer Wahl sein würden. Wir verfügen über einen Vermiet-Service und können für Sie alle nötigen Vorkehrungen treffen. Wir bemühen uns um Mieter, betreuen diese, erstellen die Mietverträge und kümmern uns um die Einnahme der Mieten.
Der Verkauf kann Woche aber auch ein Jahr dauern. Das hängt von der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ab welche sich auf einen Übergabetermin einigen müssen. Im Durchschnitt liegt die Zeitspanne ab der Unterschrift des Kaufvertrages bis zur Unterzeichnung der Besitzurkunde beim Notar zwischen 8 und 12 Wochen.
Sie werden einige Gesundheitszertifikate und Impfungen benötigen um mit ihrem Haustier in Spanien einreisen zu dürfen. Ebenfalls ist der registrierte Microchip mit dazugehörigem Tierpass obligatorisch. Lassen Sie sich von ihrem Tierzart vor Ort genau beraten. Er ist in dieser Angelegenheit auf dem neusten Stand und wird ihnen alles notwendige erklären und vornehmen.